Krankenversicherung Kind Eltern unverheiratet
Eine Krankenversicherung für ein Kind bei dem die Eltern unverheiratet sind, bringen gesetzliche Regelungen mit sich, die man wissen muss, um die richtige Krankenversicherung zu wählen.
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, gibt es eine Besonderheit bei der Krankenversicherung für Ihr Baby oder ein Kind zu beachten. In diesem Fall ist es möglich das leibliche Baby bei einem von beiden Eltern mit zu versichern. Es besteht somit eine Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung für das Baby. In diesem Fall stehen sich unverheiratete besser als verheiratete Eltern.
Das gilt sowohl für die PKV, wenn ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung versichert ist, als auch für die GKV, wenn der andere Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Sind beide Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, kann das Baby sowohl beim Vater oder aber der Mutter versichert werden. Sind beide Eltern in der privaten Krankenversicherung wird das Baby in der PKV versichert. Am besten bei dem Elternteil, der einen Arbeitgeberzuschuss zur Kinderversicherung erhält.